Gerne ist unsere Kanzlei Ihnen auch bei Problemen aus dem Bereich des allgemeinen Zivilrechts - auch bürgerliches oder Privatrecht genannt - behilflich.
Dieses Rechtsgebiet umfasst insbesondere das Kaufvertragsrecht und das Werkvertragsrecht, aber auch Ansprüche auf Herausgabe von Eigentum, aus ungerechtfertigter Bereicherung, auf Beseitigung und Unterlassung von Besitzstörungen und Ehrverletzungen sowie aus dem Nachbarrecht.
Von besonderer Bedeutung sind hier auch Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund von unerlaubten Handlungen wie z.B. Körperverletzungen und vor allem aus Verkehrsunfällen.
Gerade die Abwicklung eines Verkehrsunfalles birgt viele Fallstricke und man sollte sich nicht ohne weiteres darauf verlassen, dass die gegnerische Versicherung schon ordnungsgemäß abrechnen werde. Vielmehr ist anzuraten, sich bei der Prüfung und Durchsetzung der Ansprüche anwaltlicher Hilfe zu bedienen, zumal die Kosten zum zu ersetzenden Schaden gehören.
In den Bereichen Forderungseinzug und Zwangs-vollstreckung können Sie sich auf die langjährige Erfahrung unseres Bürovorstehers Kay Trotier verlassen, der nicht nur sehr versiert darin ist, Forderungen anzumahnen und schnellstmöglich - so z.B. im Wege eines gerichtlichen Mahnverfahrens - vollstreckbare Titel zu schaffen, sondern auch darin, die titulierten Beträge dann auch wirklich per Zwangsvollstreckung beizutreiben, z.B. über einen Gerichtsvollzieher oder durch Pfändung.
Gerne ist unsere Kanzlei Ihnen auch bei Problemen aus dem Bereich des allgemeinen Zivilrechts - auch bürgerliches oder Privatrecht genannt - behilflich.
Dieses Rechtsgebiet umfasst insbesondere das Kaufvertragsrecht und das Werkvertragsrecht, aber auch Ansprüche auf Herausgabe von Eigentum, aus ungerechtfertigter Bereicherung, auf Beseitigung und Unterlassung von Besitzstörungen und Ehrverletzungen sowie aus dem Nachbarrecht.
Von besonderer Bedeutung sind hier auch Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund von unerlaubten Handlungen wie z.B. Körperverletzungen und vor allem aus Verkehrsunfällen.
Gerade die Abwicklung eines Verkehrsunfalles birgt viele Fallstricke und man sollte sich nicht ohne weiteres darauf verlassen, dass die gegnerische Versicherung schon ordnungsgemäß abrechnen werde. Vielmehr ist anzuraten, sich bei der Prüfung und Durchsetzung der Ansprüche anwaltlicher Hilfe zu bedienen, zumal die Kosten zum zu ersetzenden Schaden gehören.
In den Bereichen Forderungseinzug und Zwangs-vollstreckung können Sie sich auf die langjährige Erfahrung unseres Bürovorstehers Kay Trotier verlassen, der nicht nur sehr versiert darin ist, Forderungen anzumahnen und schnellstmöglich - so z.B. im Wege eines gerichtlichen Mahnverfahrens - vollstreckbare Titel zu schaffen, sondern auch darin, die titulierten Beträge dann auch wirklich per Zwangsvollstreckung beizutreiben, z.B. über einen Gerichtsvollzieher oder durch Pfändung.
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